Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Für Fotodienstleistungen, Virtual Staging & Digital Decluttering. Stand: 2026.
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
Vertragspartner: Diese AGB gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen Luca Weigt (Immo Stuttgart Foto), nachfolgend „Fotograf“, und dem Auftraggeber, nachfolgend „Kunde“.
Unternehmer: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (z. B. Immobilienmakler, Bauträger, Hausverwaltungen). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
Abwehrklausel: Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang & Lieferung
Leistungen: Der Fotograf erbringt Leistungen in den Bereichen Immobilienfotografie, Bildbearbeitung, Virtual Staging und Digitales Entrümpeln (Digital Decluttering). Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Lieferzeit: Der Fotograf liefert die fertig bearbeiteten Immobilienfotos in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung des Fototermins. Diese Frist gilt an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg). Aufwendige Sonderleistungen (z. B. komplexes Virtual Staging oder umfangreiches Digitales Entrümpeln) können eine abweichende Lieferzeit erfordern; dies wird dem Kunden vorab mitgeteilt.
Höhere Gewalt: Im Falle höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, technischer Ausfall ohne Verschulden, Unwetter) ist der Fotograf von der Lieferfrist befreit. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Lieferverzugs besteht in diesen Fällen nicht.
§ 3 Preise & Zahlungsbedingungen
Preise: Sämtliche in Angeboten und Preislisten genannten Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Anfahrt: Die Anfahrt im Umkreis von 20 km um Stuttgart ist in den genannten Preisen enthalten. Für Objekte außerhalb dieses Umkreises wird eine Anfahrtspauschale berechnet, die dem Kunden vorab im Angebot transparent genannt wird.
Fälligkeit: Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig und ohne Abzug zahlbar.
Zahlungsziel: Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung leistet.
Aufrechnung: Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Fotografen unbestritten sind.
§ 4 Nutzungsrechte & Eigentumsvorbehalt
Nutzungsrecht: Der Fotograf räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Lichtbildern ein.
Umfang: Die Nutzung ist beschränkt auf die Vermarktung der konkret fotografierten Immobilie (z. B. Exposé, Internetportale, Social Media, Website des Maklers). Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Handwerker, Architekten oder neue Eigentümer) bedarf einer gesonderten Lizenzvereinbarung.
Eigentumsvorbehalt: Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung ist jede Nutzung der Bilder rechtlich unzulässig. Der Fotograf behält sich vor, bei Zahlungsverzug die Nutzung der Bilder mit sofortiger Wirkung zu untersagen.
Urheberrecht: Das Urheberrecht an allen erstellten Aufnahmen verbleibt stets beim Fotografen. Der Kunde erwirbt ausschließlich das oben beschriebene Nutzungsrecht, nicht das Urheberrecht selbst.
Eigenwerbung: Der Fotograf ist berechtigt, die erstellten Aufnahmen als Referenz für eigene Werbezwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, im Portfolio und in sozialen Medien. Der Kunde kann dieser Nutzung für ein konkretes Objekt jederzeit in Textform widersprechen; in diesem Fall unterbleibt die werbliche Verwendung der betreffenden Aufnahmen. Bei Innenaufnahmen bewohnter Objekte stimmt der Kunde die werbliche Nutzung im Zweifel vorab mit dem jeweiligen Eigentümer oder Bewohner ab.
§ 5 Terminabsage, Stornierung & Ausfallhonorar
Da Fototermine fest reserviert werden und kurzfristig oft nicht neu belegt werden können, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 24 Stunden vor Termin: Eine Stornierung oder Verschiebung ist kostenfrei möglich.
Unter 24 Stunden vor Termin: Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden 50 % des vereinbarten Auftragswertes als Ausfallhonorar berechnet.
Leerfahrt / Nichterscheinen: Ist der Zugang zur Immobilie zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich (z. B. Schlüssel fehlt, niemand vor Ort) oder ist eine Durchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich, werden 100 % des Auftragswertes fällig.
§ 6 Mitwirkungspflichten & Zustand der Immobilie
Verantwortlichkeit des Kunden: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Immobilie zum vereinbarten Fototermin im gewünschten, aufnahmebereiten Zustand ist.
Keine physischen Aufräumarbeiten: Der Fotograf übernimmt vor Ort keine physischen Reinigungs-, Aufräum- oder Transportarbeiten (z. B. Möbelschleppen, Putzen, Bettenmachen).
Umgang mit unaufgeräumten Objekten: Ist die Immobilie bei Eintreffen nicht aufgeräumt oder besenrein, fotografiert der Fotograf den Ist-Zustand. Eine spätere Reklamation aufgrund des Zustands der Räumlichkeiten ist ausgeschlossen. Der Fotograf ist berechtigt, den Termin abzubrechen, wenn ein Fotografieren aufgrund des Zustands nicht sinnvoll möglich ist; in diesem Fall gilt die Regelung zur Leerfahrt (§ 5).
Digitales Entrümpeln: Wünscht der Kunde trotz unaufgeräumtem Zustand ansprechende Bilder, muss die kostenpflichtige Zusatzleistung „Digitales Entrümpeln“ gebucht werden. Die „Reinigung“ erfolgt ausschließlich digital in der Nachbearbeitung und wird gesondert vergütet.
§ 7 Drohnenaufnahmen
Rechtliche Rahmenbedingungen: Drohnenaufnahmen erfolgen mit einem unbemannten Fluggerät unter 250 Gramm Startmasse in der offenen Kategorie nach der EU-Drohnenverordnung. Der Fotograf ist als Betreiber registriert und verfügt über eine gewerbliche Haftpflichtversicherung, die den Drohnenbetrieb einschließt.
Vorbehalt der Durchführbarkeit: Ein Drohnenflug setzt voraus, dass am Objekt keine luftrechtlichen Beschränkungen entgegenstehen (z. B. Flugbeschränkungsgebiete, Kontrollzonen, Schutzgebiete). Der Fotograf prüft dies vor dem Termin. Ist ein Flug rechtlich nicht zulässig oder nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich, entfällt die Leistung; bereits gezahlte Beträge für den Drohnenanteil werden erstattet oder verrechnet.
Witterung: Bei Wind, Niederschlag, Nebel oder sonstigen Bedingungen, die einen sicheren Betrieb oder ein verwertbares Ergebnis ausschließen, wird der Drohnenteil des Termins verschoben. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
Rechte Dritter: Der Kunde stellt sicher, dass er über das aufzunehmende Objekt verfügungsberechtigt ist. Der Fotograf achtet bei Flugweg, Bildauswahl und Bearbeitung auf die Persönlichkeitsrechte und das Eigentum Dritter; Nachbargrundstücke werden nicht gezielt abgebildet.
§ 8 Virtual Staging & digitale Visualisierungen
Kennzeichnungspflicht: Virtual Staging, Virtual Decluttering und vergleichbare digitale Bearbeitungen erzeugen keine Abbildung des tatsächlichen Zustands. Der Kunde ist verpflichtet, entsprechend bearbeitete Aufnahmen bei jeder Veröffentlichung deutlich als digitale Visualisierung zu kennzeichnen. Der Fotograf liefert hierzu einen geeigneten Hinweistext mit.
Keine baulichen Veränderungen: Bei der digitalen Bearbeitung werden Möbel und Dekoration eingefügt oder entfernt. Bausubstanz, Grundriss, Fenster, Böden und erkennbare Mängel werden nicht verändert.
Haftung bei Veröffentlichung: Für Folgen einer fehlenden oder unzureichenden Kennzeichnung durch den Kunden, insbesondere gegenüber Kaufinteressenten oder Mietinteressenten, haftet der Kunde. Er stellt den Fotografen insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 9 Widerrufsrecht
Unsere Angebote und Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Da Sie bei Vertragsschluss als Unternehmer handeln, steht Ihnen das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge (§ 312g BGB) nicht zu. Ergänzend werden unsere Leistungen individuell nach Ihren Vorgaben für das jeweilige Objekt angefertigt und sind aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rückgabe geeignet.
§ 10 Haftung
Haftungsbeschränkung: Der Fotograf haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Leichte Fahrlässigkeit: Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit. Bei Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Sonstige Schäden: Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der erstellten Aufnahmen (z. B. bei Virtual Staging). Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass retuschierte Bilder in seinen Exposés nicht irreführend wirken und den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Fotografen.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Immo Stuttgart Foto